Inwieweit war Ajinomoto an derzeitigen Bemühungen um eine Regulierung der Lebensmittelkennzeichnung von beteiligt?
Aus Respekt vor dem Recht des Verbrauchers, angemessen informiert zu werden, empfahl Ajinomoto der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedsstaaten am 8. Juni 2009, dass Endprodukte aus hoch qualitativen Fleisch-/Fischstücken als „Combined Meat Parts“ oder „Combined Fish Parts“ gekennzeichnet werden könnten. Dieser Rat wurde von Verbraucherschutzvertretern geschätzt und von der Europäischen Kommission zur Kenntnis genommen. Diese Art der Kennzeichnung wird eine Irreführung des Verbrauchers verhindern.