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Gesetzliche Bestimmungen

Muss Transglutaminase gemäß Richtlinie 2000/13EG als Allergen angegeben werden?

Nein. Die Transglutaminase (TG) im ACTIVA®-Präparat ist gemäß Richtlinie 2000/13EG kein Allergen. Sollte das ACTIVA®- Präparat allergene Inhaltsstoffe beinhalten, muss der Lebensmittelhersteller diese entsprechend den Angaben zu Inhaltsstoffen von ACTIVA®-Präparaten deutlich in der Zutatenliste auf dem Endprodukt aufführen.

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Empfohlene Kennzeichnung bei Verwendung von ACTIVA® EB/ACTIVA® PB in Deutschland
Wie wird TG in der EU auf Etiketten von Endprodukten gelistet und warum?
 
AJINOMOTOs Standpunkt – Der Bundesrat forderte die Bundesregierung zu einer klaren Kennzeichnung auf
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