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Gesetzliche Bestimmungen

AJINOMOTOs Standpunkt – Der Bundesrat forderte die Bundesregierung zu einer klaren Kennzeichnung auf

Am 15. Oktober bat der Bundesrat – das repräsentative Verfassungsorgan der 16 deutschen Bundesländer – die Bundesregierung, dass diese für eine klare und eindeutige Kennzeichnung von zusammengesetzten Formfleischerzeugnissen in der Europäischen Union plädiert. Dies betrifft Produkte, die durch den Einsatz spezieller Technologien, einschließlich Transglutaminase, aus mehreren kleineren Fleischstücken zu sogenanntem Formfleisch zusammengesetzt wurden. Ajinomoto Foods Europe SAS, Hersteller von ACTIVA® Transglutaminasepräparaten, begrüßt diese offizielle Unterstützung der Bundesländer für eine baldige und verpflichtende Auflage auf EU-Ebene zur Kennzeichnung von zusammengesetzten Fleischerzeugnissen... 

 Bitte lesen Sie das komplette Statement als PDF. 

Herunterladen: 
application/pdf iconStatement for the customers_05 11 2010_final_DE.pdf
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Kennzeichnung von Lebensmitteln, die unter Verwendung des Enzyms Transglutaminase hergestellt werden
Rechtliche Würdigung des Einsatzes von Transglutaminase in rohen und erhitzten Fleischprodukten in Deutschland
Gibt es gesetzliche Bestimmungen zur Verwendung von TG in der EU?
Wie wurde TG in Frankreich und Dänemark eingestuft?
Wie wurde TG in anderen Ländern eingestuft?
Was sind Verarbeitungshilfsmittel?
Empfohlene Kennzeichnung bei Verwendung von ACTIVA® EB/ACTIVA® PB in Deutschland
Wie wird TG in der EU auf Etiketten von Endprodukten gelistet und warum?
 
AJINOMOTOs Standpunkt – Der Bundesrat forderte die Bundesregierung zu einer klaren Kennzeichnung auf
Muss Transglutaminase gemäß Richtlinie 2000/13EG als Allergen angegeben werden?
Ist Transglutaminase produziert mit Hilfe von GVO?
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