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Gesetzliche Bestimmungen

Gibt es gesetzliche Bestimmungen zur Verwendung von TG in der EU?

Gemäß der Richtlinie (89/107/EWG) wird derzeit die Mehrzahl der Enzyme als Verarbeitungshilfsmittel eingestuft. Nur Frankreich und Dänemark haben nationale Enzymgesetze. Eine neue europäische Verordnung 1332/2008 ist seit Januar 2009 in Kraft und wird bald den Einsatz von Lebensmittelenzymen in der EU regeln. Das Ziel dieser Verordnung ist u.a. die Erstellung einer Positivliste der in Lebensmitteln verwendeten Enzyme. TG wird eines dieser Enzyme sein.

Herunterladen: 
application/pdf iconTG status unchanged_DE 0521.pdf
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